Allgemeines:
Unsere allgemeinen Bedingungen
bleiben auch im Falle entgegenstehender anderer allgemeiner
Bedingungen ( z.B. auf Unterlagen wie Aufträgen, Auftragsbestätigung
etc.) als Vertragsinhalt wirksam, solange unsererseits nicht die
ausdrücklich schriftliche Zustimmung zu Abweichungen gegeben wurde.
Einkaufsbedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht, auch wenn
wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Für weitere Lieferungen
gelten die Bedingungen auch ohne nochmalige ausdrückliche
Vereinbarung. Mündliche Nebenabreden und nachträgliche
Vertragsänderung haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich
bestätigt werden. Unsere Angebote gelten freibleibend,
Zwischenverkäufe bleiben vorbehalten.
Alle Preise beruhen
primär auf der Kostenlage des Anbotdatums. Bei Änderungen eines der
kostenbildenden Faktoren sind wir zu einer Preisanpassung
berechtigt.
Gefahrentragung und Lieferfristen:
Der
Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Die
Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist gilt vorbehaltlich
unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabhängiger Umstände, wie
beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt u.ä. Dazu zählen auch
kriegerische Ereignisse, behördliche Eingriffe und Verbote (auch
ausländischer Behörden), Transport- und Verzollungsverzug,
Transportschäden, Energie- und Rohstoffmangel, bakteriologische
Mängel, Arbeitskonflikte u.ä. Diese demonstrativ genannten Umstände
berechtigen unsererseits zum Rücktritt oder zur Verlängerung der
Lieferfristen. Teillieferungen sind zulässig. Bei Warenknappheit
behalten wir uns die Aufteilung der Lieferungen nach Maßgabe der zur
Verfügung stehenden Warenmengen vor. Sofern eine Vereinbarung nicht
abgeschlossen wurde, können keine Schadenersatzansprüche wegen
Lieferverzug geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche wegen
von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung sind bei leichter
Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Gewährleistung:
Berechtigte
Beanstandungen der Ware können nur dann berücksichtigt werden, wenn
diese unverzüglich nach Erhalt der Sendung schriftlich und mit
Begründungen erhaben werden. Das Auftreten von Mängeln berechtigt
nicht zur Zurückhaltung des Kaufpreises oder eines Teiles davon. Die
von uns gelieferten Waren sind nach Erhalt sofort zu kontrollieren,
sachgemäß zu behandeln und gemäß den jeweiligen
einschlägigen Vorschriften (z.B. Richtlinien,....) aufzubewahren
bzw. weiterzuverarbeiten. Für Ware, welche auf Grund unsachgemäßer
Lieferung, Lagerung oder Ablauf der empfohlenen Aufbrauchsfrist
retourniert wird, erfolgt keine Gutschrift. Rücksendung können nur
mit unserem Einverständnis erfolgen. Für Gewährleistungsansprüche
haften wir nur, wenn grobe Fahrlässigkeit unsererseits nachweislich
vorliegt. Wir sind berechtigt, nach unserer Wahl entweder Ersatz für
mangelhafte Lieferung oder Teillieferung in angemessener Nachfrist zu
leisten oder eine Gutschrift im Fakturenwert der mangelhaften Ware zu
geben, beides, tunlichst nur gegen Rückgabe der bemängelten Ware.
Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüche, die insgesamt
über den Fakturenwert der bemängelten Ware hinausgehen, sind
ausgeschlossen.
Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung
von Regressansprüchen uns gegenüber Adressänderungen müssen
unverzüglich mittels Einschreibebrief mitgeteilt
werden.
Zahlungsbedingungen:
Bei
Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen von dzt. 12% zu
beanspruchen. Sämtliche Kosten der Einbringlichmachung (insbesondere
Mahn- und Inkassokosten), sei es gerichtlich oder vorprozessual, oder
alle Kosten, die einer Kredit- oder Inkassoorganisation daraus
entstehen, gehen zu Lasten der Säumigen. Der Käufer ist nicht
berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger
Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Befindet
sich der Käufer in Zahlungsverzug, oder werden nach
Vertragsabschluss Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit in
Frage stellen, stellt er seine Zahlungen ein, oder wird die
Einleitung eines Insolvenzverfahrens ins Auge gefasst werden.
Eingehende Zahlungen werden zuerst zur Abdeckung der angefallenen
Mahngebühren und Zinsen und dann zur Tilgung der jeweils ältesten
Verbindlichkeit verwendet. Wir sind dann berechtigt, noch ausstehende
Lieferungen nur gegen Bar- oder Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung zu tätigen.
Eigentumsvorbehalt:
Bis
zur vollständigen Bezahlung behalten wir uns das Eigentumsrecht am
Kaufgegenstand bzw. am Weiterveräußerungserlös vor. Dieser
Vorbehalt geht durch Verarbeitung, Vermischung, in welcher Form und
an welchem Ort auch immer, nicht unter. Außergewöhnliche
Verfügungen, wie Verpfändungen, Sicherheitsübereignungen,
Abtretungen u. dgl., sind zulässig. Zugriffe Dritter auf die unter
unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren und Forderungen sind uns
vom Käufer sofort mitzuteilen.
Gerichtstand:
Ausschließlicher
Gerichtsstand ist für beide Teile das sachlich zuständige Gericht
am Sitz unseres Unternehmens. Es gilt bulgarisches Recht.
Bei
einer Bestellung erklärt sich der Kunde mit sämtlichen
obengenannten Bestimmungen einverstanden.